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Kosten

Das Grundsätzliche zuerst: Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung im Rahmen des Heilpraktikergesetzes werden nicht von Krankenkassen übernommen. Daher sind Sie als Selbstzahler gefragt. Sie können jedoch entstehende Behandlungskosten, die nicht von der Krankenkasse ersetzt werden, auf Ihrer Lohn- oder Einkommenssteuererklärung geltend machen (Abschnitt: Andere außergewöhnliche Belastungen). Für die Berechung von zumutbaren Belastungen gelten steuerklassen- und einkommensabhängige Prozentwerte (Referenz siehe unter Links).

Kosten für das Erstgespräch

Das Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen vor der Aufnahme einer Therapie. Weiterhin werden Ihre Erwartungen und individuellen Voraussetzungen wie auch Ihre Therapiemotivation näher geklärt. Das Erstgespräch mit einer Zeitdauer von 1,5 Stunden wird mit 46,00 EUR berechnet.

Kosten für Psychotherapie (HPG) / Kurzzeittherapie / Co-Therapie

Folgende Grundkosten (Stand 01.02.2014) werden von mir veranschlagt:
60,00 EUR / 60 Min.
90,00 EUR / 90 Min.
120,00 EUR / 120 Min.
Da bei Behandlungen im Rahmen der energetischen Psychologie ein therapeutischer Pozeß nach Möglichkeit abgeschlossen werden sollte, sind Behandlungssitzungen mit einer Dauer von 90 Minuten vorzuziehen. Die Entladung von Phobien und traumatischen Erfahrungen kann auch längere Behandlungssitzungen erfordern. Durch die variable Länge der Sitzungen haben Sie den Vorteil, daß ein therapeutischer Prozeß ohne Hast abgeschlossen werden kann. Die Dauer der veranschlagten Therapiesitzungen hängt natürlich auch von Ihren finanziellen Möglichkeiten ab. Daher bestimmen Sie natürlich über die Anzahl und den zeitlichen zeitlichen Rahmen der Therapiesitzungen mit. Um eine möglichst faire Abrechnung zu gewährleisten werden angebrochene Stunden mit 5,00 EUR pro abgeschlossene 5 Minuten berechnet. Sollten Sie nachvollziehbare Schwierigkeiten haben, das Stundenhonorar finanzieren, wenden Sie nehmen Sie bitte Kontakt zu mir auf, um eine akzeptable Lösung zu finden.

Warum Therapie als Selbstzahler?

Es ist Ihnen daran gelegen, die Durchführung einer Psychotherapie gegenüber Ihrer Krankenkasse oder Beihilfe nicht offenzulegen.
Sie möchten Wartezeiten vermeiden.
Es ist Ihnen klar, daß der Schweregrad Ihrer Belastung nicht schwerwiegend genug ist, um eine Störung mit Krankheitswert diagnostiziert zu bekommen, was eine Therapiekostenübernahme der Krankenkasse im Rahmen eines psychotherapeutischen Standardverfahrens rechtfertigen würde. Sie möchten ganz bewußt einen neuen Behandlungsansatz kennenlernen.

Gruppenkurs Autogenes Training (AT)

Gruppen in Autogenem Training (Unterstufe) starten ab 6 Teilnehmern und kosten 100,-EUR bei insgesamt 7 Terminen (max. 1,5 Stunden). Die Teilnahmegebühr ist im Voraus zu entrichten, nicht besuchte Stunden werden nicht erstattet. Sie erhalten ein Übungsheft und zusätzlich diverse Anregungen, um Ihre Entspannungskompetenz und Befähigung zur Selbsthypnose weiterzuentwickeln. Manche Krankenkassen erstatten einen Teil der Kursgebühren für Autogenes Training. Erkundigen Sie sich daher im Vorfeld über die Möglichkeiten für eine anteilige Kostenerstattung.

Sollten Sie im Rahmen Ihrer betrieblichen Gesundheitsprophylaxe Entspannungskurse in Autogenem Training für Mitarbeiter anbieten wollen, melden Sie Sich bitte zur Klärung der KOnditionen direkt in der Praxis.

Basisseminar in Energetischer Psychologie (EDxTMTM)

Kursgebühr 230,00 EUR für ein 2-Tages-Seminar (Gesamtdauer 15 Ausbildungsstunden). In der Kursgebühr enthalten sind auch die Kosten für 2 Skripte und die Teilnahmebescheinigung.